Beauftragte (None) Störfallbeauftragte(r)
- Laufende Nr
- 660
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Störfallbeauftragte(r)
- Tarifgebiet
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Störfallbeauftragte übernehmen Aufgaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Aufgabe von Störfallbeauftragten ist es, Anlagenbetreiber (beziehungsweise Beauftragte wie etwa Werkleiter/innen) von Industrieanlagen (beispielsweise Anlagen zur Abfallverbrennung, zur Gewinnung von Asbest, zur Herstellung und Bearbeitung von explosionsgefährlichen Stoffen oder Atomkraftwerke), die eine potenzielle Gefahrenquelle für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft darstellen, in sicherheitstechnischer Hinsicht zu beraten und sachkundig zu unterstützen. Störfallbeauftragte wirken auf die Erhöhung der Sicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik ein, erstellen Berichte und Dokumentationen. Sie sind auch Ansprechpartner für die Überwachungsbehörden. Die Tätigkeit kann in Kombination mit der Tätigkeit des/der Immissionsschutzbeauftragten ausgeführt werden.
BBG
In der Regel muss für den Zugang zur Tätigkeit als Störfallbeauftragte/r der Nachweis über nötige Fachkunde sowie persönliche Zuverlässigkeit erbracht werden. Für eine Ausübung der Tätigkeit wird im Regelfall ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium vorausgesetzt sowie Berufspraxis in der Überwachung des jeweiligen Anlagentyps und Sachkenntnis im Bereich Sicherheitstechnik. Aufgrund der schnellen technischen Entwicklungen ist bei Bedarf der Besuch von Seminaren, Schulungen von Geräteherstellern und Berufsverbänden empfehlenswert.